Umsetzung des EU-Hinweisgeberschutzgesetzes
in Ihrem Unternehmen

Welche Unternehmen sind verpflichtet das
EU-Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen?

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden

Öffentliche Einrichtungen und Behörden

Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern

Was müssen Sie als Unternehmen jetzt erledigen?

Vertraulichkeit wahren

Die Identität des Hinweisgebers sowie aller in der Meldung genannten Personen wird strikt geschützt

Meldungen dokumentieren

Alle Hinweise werden dauerhaft und nachvollziehbar gespeichert, damit sie jederzeit überprüfbar sind.

Zugriff beschränken

Nur autorisierte Personen dürfen auf eingehende Meldungen und deren Bearbeitung zugreifen.

Rückmeldung geben

Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7
Tagen Rückmeldung zu Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten

Welche Folgen drohen be? Nichteinhaltung?

Unternehmen, die kein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem betreiben, riskieren:

Reputationsschäden durch
öffentliche Meldungen

Ohne Rückmeldung dürfen Hinweisgeber Informationen öffentlich machen.

Bußgelder bei
Verstoß

Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 20.000 und 100.000 Euro.

Rechtliche
Konsequenzen

Verstöße gegen das Gesetz können rechtliche Schritte gegen das Unternehmen nach sich ziehen.

Warum Whistleblowing24?

Ein professionelles digitales Hinweisgebersystem erleichtert die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes erheblich. Whistleblowing24 unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen effizient, sicher und praxisnah umzusetzen – mit vertraulichen Meldewegen, klaren Prozessen und hoher Benutzerfreundlichkeit.

So schaffen Sie Vertrauen bei Mitarbeitenden, erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten und stärken Ihre Compliance-Struktur nachhaltig.