Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Hinweisgebersysteme in Europa im Überblick.
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis zum 17. Dezember 2021 entsprechende nationale Gesetze zu erlassen.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Hinweisgeber dürfen keine Nachteile erleiden – weder Kündigung, Versetzung noch andere Benachteiligungen.
Die Identität des Hinweisgebers muss vertraulich behandelt werden – auch bei anonymen Meldungen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen einen sicheren internen Meldekanal bereitstellen.
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
Meldungen müssen auch anonym möglich sein – ohne Preisgabe der Identität des Hinweisgebers.
Alle Meldungen müssen revisionssicher dokumentiert und für Audits nachvollziehbar sein.
Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden die Whistleblower-Richtlinie.
Alle EU-Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis zu diesem Datum in nationales Recht umsetzen müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Deutschland in Kraft. Unternehmen ab 250 MA sofort verpflichtet.
Ab diesem Datum gilt das HinSchG auch für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden.
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