Wissen

Aktuelle EU-Richtlinien für Whistleblower

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Hinweisgebersysteme in Europa im Überblick.

Grundlage

EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis zum 17. Dezember 2021 entsprechende nationale Gesetze zu erlassen.

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Schutz vor Repressalien

Hinweisgeber dürfen keine Nachteile erleiden – weder Kündigung, Versetzung noch andere Benachteiligungen.

Vertraulichkeit garantieren

Die Identität des Hinweisgebers muss vertraulich behandelt werden – auch bei anonymen Meldungen.

Interne Meldestelle einrichten

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen einen sicheren internen Meldekanal bereitstellen.

Fristen einhalten

Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung über Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.

Anonymität ermöglichen

Meldungen müssen auch anonym möglich sein – ohne Preisgabe der Identität des Hinweisgebers.

Dokumentation sicherstellen

Alle Meldungen müssen revisionssicher dokumentiert und für Audits nachvollziehbar sein.

Zeitplan

Wichtige Daten im Überblick

Okt 2019

EU-Richtlinie 2019/1937 verabschiedet

Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden die Whistleblower-Richtlinie.

Dez 2021

Umsetzungsfrist abgelaufen

Alle EU-Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis zu diesem Datum in nationales Recht umsetzen müssen.

Jul 2023

HinSchG in Deutschland in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Deutschland in Kraft. Unternehmen ab 250 MA sofort verpflichtet.

Dez 2023

Pflicht für alle ab 50 Mitarbeitenden

Ab diesem Datum gilt das HinSchG auch für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden.

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